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Die Diskussion über die Zukunft der psychotherapeutischen Vergütung ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich nicht beendet. Ich werde mich deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige Nachsteuerungen vorgenommen werden und sich die Versorgungssituation nicht verschlechtert.
Psychologische Versorgung ist wichtig, deshalb haben wir trotz Kompromissen viele Verbesserungen erreicht und mit einem Entschließungsantrag weitere vereinbart.
Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können.