Antwort 14.10.2025 von Patricia Lips CDU
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss behandelt aktuell den Einspruch der BSW mit hoher Priorität
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss behandelt aktuell den Einspruch der BSW mit hoher Priorität
Der Wahlprüfungsausschuss hatte sich mit diesem Anliegen entsprechend befasst und festgestellt, dass die Einsprüche des BSW sich in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt haben.
Zustimmung für Neuauszählung!
Die Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl habe ich abgelehnt. Ich halte die Einsprüche für unbegründet, weil ich keinen mandatsrelevanten Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit keinen Wahlfehler erkennen kann.
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.