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Die geplanten Regelungen zum Erneuerbaren Heizen bedeuten keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien machbar und finanzierbar ist, sieht der Gesetzentwurf technologieoffene Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.

Die E-Auto-Förderung (Umweltbonus) war von Anfang an als Anschubfinanzierung geplant.

Die Haushaltsberatungen sind noch nicht abgeschlossen.

Bis zum Vorliegen eines Wärmeplans dürfen Sie die Heizung installieren, die Sie möchten. Diese dürfen Sie dann bis 2045 auch weiterbetreiben, allerdings mit über die Zeit wachsenden Anteilen Erneuerbarer Energien (bspw. Biodiesel).

Neue Ölheizungen erhalten keine staatliche Förderung mehr. Die Entscheidung liegt jedoch bei jedem Einzelnen, ob sie sich erneut eine einbauen lassen wollen.