Unmittelbar nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das entwicklungspolitische Engagement auf den Prüfstand gestellt.
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Bei aller berechtigter Kritik an Israels Kriegsführung, die von deutscher Seite auch sehr deutlich geäußert wird, halte ich eine pauschale Forderung nach einem Lieferstopp von Waffen an Israel aber für schwierig.

„Es ist wichtig, Israel immer wieder daran zu erinnern, was verhältnismäßig ist, was das humanitäre Völkerrecht ist. (…) Staatsräson heißt nicht, dass wir Netanjahu nicht kritisieren. Es ist nicht egal, was er macht. Trotzdem haben wir gegenüber Israel und dem Existenzrecht Israels eine Verantwortung.“
Ich bin aber überzeugt, dass die Wirkmechanismen der israelischen Demokratie ein starkes Korrektiv für das Handeln der israelischen Regierung sind, während die Hamas eine Terrororganisation ist, die weder kontrolliert, noch von der Bevölkerung legitimiert wurde.
Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das geht mit der Verantwortung einher, selbst das Völkerrecht zu achten und die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Gaza sicherzustellen. Daran gibt es erhebliche Zweifel, die auch wir klar benennen müssen, wenn wir uns glaubhaft für eine Achtung des Völkerrechts einsetzen wollen.