Frage von Klaus-Peter S. • 15.09.2024

Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Ich halte es für richtig, dass es auch während lange andauernder Erkrankungen einen Urlaubsanspruch gibt.
Die SPD will die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.
Die doppelte Abgabe von Krankenversicherungsbeiträgen in Anspar- und Auszahlungsphase, die sogenannte Doppelverbeitragung, betrifft vor allem diejenigen, die vor 2005 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben und hat stets zu vielen Diskussionen geführt.