Die Anforderung an betriebsbedingte Kündigungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgestaltet. Dabei haben die unabhängigen Gerichte stets dafür Sorge getragen, dass ein ausgewogener Interessenausgleich erhalten bleibt zwischen den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Bedürfnissen der Arbeitgeber nach betrieblicher Gestaltungsfreiheit. Daher sehe ich keinen zwingenden Änderungsbedarf im Kündigungsschutzrecht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.12.2024 von Stephan Stracke CSU
Antwort ausstehend von Reem Alabali Radovan SPD
Antwort 22.11.2024 von Gerhard Bärsch AfD
Die AfD setzt sich für jede Form der Unterstützung für Menschen mit Einschränkung ein.
Antwort 01.11.2024 von Thorsten Frei CDU
Deshalb fordern wir eine Neujustierung und mehr Zielgenauigkeit unseres Sozialstaates sowie eine Begrenzung von Migration.
Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Antwort 29.10.2024 von Bärbel Bas SPD
Gerne habe ich auch meine Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Arbeit & Soziales gebeten, Ihren Hinweis an die Bundesagentur weiterzugeben.