Antwort 02.02.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Obwohl sie nicht dazu verpflichtet war, hat die EZB als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Dokumente an den Bundestag überwiesen. (...)
(...) Obwohl sie nicht dazu verpflichtet war, hat die EZB als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Dokumente an den Bundestag überwiesen. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Übergangsregelung verfolgt in erster Linie das Ziel einen geordneten Übergang vom geltenden Recht zum künftigen Recht sicherzustellen (...)
(...) Ich begrüße grundsätzlich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (...)
(...) der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens hat zum Ziel, dass sich überschuldete Unternehmer und Verbraucher schneller aus der Insolvenz befreien können. (...)
(...) Inhaltlich habe ich volles Verständnis dafür, dass hier eine ungerechte Diskrepanz herrscht. (...)