(...) für die USA und die EU war es meines Wissens eine wichtige Vorbedingung in den Verhandlungen zum ACTA, dass die jeweiligen nationalen rechtlichen Regelungen mit dem Abkommen vereinbar sind. Genau das ist der Fall: Mit ACTA sind für Deutschland keinerlei Änderungen an der geltenden Rechtslage verbunden. Das hat die Bundesjustizministerin, die innerhalb der Bundesregierung für das Abkommen zuständig ist, noch einmal ausdrücklich bestätigt. (...)
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(...) Darüber hinaus muss der verbindliche Rechtstext zur Kenntnis der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sollte gegen diese verfassungsmäßigen Grundsätze verstoßen werden, wofür wir in diesem Fall jedenfalls keine Anhaltspunkte haben, dann wäre überdies am Ende der Weg zum EuGH mit erfolgsversprechenden Klageaussichten eröffnet. (...)
(...) Weiterhin ist es so, dass bevor ACTA überhaupt in Kraft treten kann nicht nur das Europäische Parlament, sondern zudem alle nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten darüber entscheiden müssen. (...)
(...) Zentral ist für uns, dass das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht nicht verletzt oder darüber hinaus geht. Grundrechte und europäische Standards der Freizügigkeit und des Datenschutzes müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. (...)
(...) Das Abkommen können Sie dort prüfen, ebenfalls die Stellungnahme unseres unabhängigen EP-Rechtsdienstes. Das Gerücht über angebliche geheime Zusatzprotokolle habe ich auch vernommen und werde dies - so abenteuerlich ich allein die Idee schon finde - sehr gerne abprüfen. (...)