Portrait von Andreas Schwab
Andreas Schwab
CDU
38 %
/ 13 Fragen beantwortet
Frage von Dana M. •

Frage an Andreas Schwab von Dana M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwab,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Dana Mirk

Portrait von Andreas Schwab
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mirk,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 10.02.2012.

Bezüglich meiner allgemeinen Haltung in Sachen ACTA-Abkommen möchte ich zunächst auf meine Antworten vom 07.02.2012 verweisen.

Nach dem Stand der Dinge wird das ACTA-Abkommen weder in materieller noch in prozessualer Weise zu einer Verschärfung oder weiteren Einschränkung von privaten Rechtspositionen in Deutschland führen. International verfügen wir in der Bundesrepublik bereits über vergleichsweise hohe Standards. Eine Umgehung des grundgesetzlichen und europarechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Strafprozessrecht ist abgesehen davon auf dem Boden unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar oder verhandelbar.

Wie bei jedem völkerrechtlichen Abkommen entstehen im Zuge der Verhandlungen auch nicht-öffentliche Verhandlungsprotokolle. Der entscheidende und im Übrigen letztlich für alle Unterzeichner des Abkommens bindende Text ergibt sich aber aus dem Vertragstext selbst. Im Übrigen hat die Europäische Kommission über den ganzen Zeitraum der Verhandlungen hinweg alle wesentlichen Informationen für die Bürger Europas online zur Verfügung gestellt und damit für ein sehr hohes Maß an Transparenz gesorgt.

Vgl. unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/february/tradoc_149103.pdf

Zudem kann ein Rechtstext am Ende des Tages nur in Rechtskraft erwachsen - d.h. unmittelbare Außenwirkung gegenüber den Bürgern Europas entfalten - wenn der zugrunde liegende politische Beschluss nach Maßgabe des EU-Vertrages formell und materiell rechtmäßig zustandegekommen ist. Darüber hinaus muss der verbindliche Rechtstext zur Kenntnis der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sollte gegen diese verfassungsmäßigen Grundsätze verstoßen werden, wofür wir in diesem Fall jedenfalls keine Anhaltspunkte haben, dann wäre überdies am Ende der Weg zum EuGH mit erfolgsversprechenden Klageaussichten eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andreas Schwab
Andreas Schwab
CDU