Die CDU hat am Wochenende bei ihrer Klausurtagung in Heidelberg über den Umgang mit der AfD beraten und vereinbart, sich der AfD noch deutlicher politisch entgegenzustellen und die Unterschiede noch deutlich herauszustellen.
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Ein Parteienverbot ist ein Instrument, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Deshalb ist genau zu prüfen, ob ein solches Verfahren Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die AfD politisch bekämpfen und ihre Wählerinnen und Wähler, welche im Übrigen nicht alle rechtsextrem sind, zurückgewinnen müssen.
Aus meiner Sicht muss die AfD mit politischen Mitteln bekämpfen und nicht juristisch.
Zudem lässt sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen.
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.