Antwort 10.08.2021 von Erwin Rüddel CDU
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, wird mit einer ärztlichen Bescheinigung auch weiterhin seine notwendigen Testungen nicht persönlich bzw. privat finanzieren müssen.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, wird mit einer ärztlichen Bescheinigung auch weiterhin seine notwendigen Testungen nicht persönlich bzw. privat finanzieren müssen.
die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bedeutet nicht automatisch, dass Schutzmaßnahmen verschärft werden oder wieder zurückkommen.
Aktuell sehe ich keinen Grund für eine stärkere Regulierung der Homöopathie.