Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Für naturheilkundliche Verfahren gibt es einen Nachweis über ihren Nutzen, weshalb sie sich, wo sinnvoll und notwendig, im Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung befinden.

Ich möchte, dass die Homöopathie weiterhin frei zugänglich bleibt und jeder Mensch die freie Entscheidung hat, welcher Behandlungsmethodik er sich anvertrauen möchte.
Ob jemand in Krankheitsfällen homöopathische Mittel verwendet, muss jede Person selbst entscheiden. Ich selbst verwende keine.
Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass Expertenmeinungen der europäischen Lebensmittelsicherheit in nationales Recht übertragen werden.
Ja, wegen der Gefährlichkeit dieses Stoffes würde ich im Bundestag für ein solches Verbot eintreten. Wir werden das Thema auch parteiintern aufgreifen.