Im Januar wurde eine bedeutende Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, die die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Diese Regelung gilt nicht nur für Staatsbürger*innen der EU.
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Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.
Rund 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und hatten dadurch auch schon vor der Reform grundsätzlich die Möglichkeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist für viele Menschen der zentrale Grund, sich auch nach vielen Jahren in Deutschland nicht einbürgern zu lassen.
Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.
Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.