Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Filiz Polat
Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Im Januar wurde eine bedeutende Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, die die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Diese Regelung gilt nicht nur für Staatsbürger*innen der EU.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.

Portrait von Johann Saathoff
Antwort 23.01.2024 von Johann Saathoff SPD

Rund 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und hatten dadurch auch schon vor der Reform grundsätzlich die Möglichkeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist für viele Menschen der zentrale Grund, sich auch nach vielen Jahren in Deutschland nicht einbürgern zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.

Hakan Demir
Antwort 19.01.2024 von Hakan Demir SPD

Für die Inanspruchnahme der Mehrstaatigkeit reicht es, wenn das neue Gesetz zum Ende Ihres US-amerikanischen Einbürgerungsverfahrens in Kraft ist.