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Im Mittelpunkt stand damals die juristische Aufarbeitung, also die Ahndung der Tat. Der Täter ist wegen Mordes und wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.
(...) Bei Ihrem Schreiben handelt es sich um eine Massenmail, die seit Jahren gleichlautend an verschiedene Büros im Deutschen Bundestag und auch andere Institutionen gesandt wird. (...)
(...) Es ist traurige Realität, dass Muslima und Muslime sowie Moscheen und muslimische Einrichtungen besonderen Schutzes bedürfen. Bessere Schutzkonzepte und Sicherheitsmaßnahmen für Moscheen und muslimische Einrichtungen dürfen nicht an der Finanzierung scheitern. Dafür muss sich der Bund einsetzen. (...)
(...) Mir erschließt sich nicht, welche Voraussetzungen dieses Verbrechen erfüllt, um die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu rechtfertigen. (...)
(...) Ein Untersuchungsausschuss befasst sich dagegen nicht mit der Aufklärung von Straftaten, sondern mit einem möglicherweise fehlerhaften Handeln der Landesregierung. (...)