Sie sprechend zwei wichtige Bereiche an: 1. die notärztliche Versorgung von Tieren und die 2. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigen in den Praxen / Kliniken.
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. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzen sich intensiv für mehr Tierschutz ein.
Natürlich verfolgen wir das Ziel, die Attraktivität des tierärztlichen Berufsstands zu gewährleisten. Dafür müssen Rahmenbedingung geschaffen werden, die eine Niederlassung von Tierärztinnen und Tierärzten begünstigen.
Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.