(...) Was bringt diese Richtlinie: die Richtlinie verlangt nicht die Privatisierung dePrivatisierung des WassersEU auch gar keine Regelungskompetenz (allerdings macht sie es dennoch durch die Hintertür in Staaten, die finanzielle Unterstützung durch den ESM bekommen. So hat die EU-Kommission im Rahmen der Empfehlungen der Troika für Portugal und Griechenland die Privatisierung des Wassersektors verlangt - siehe http://www.heide-ruehle.de/heide/fe/pub/de/dct/917 ), die vorgeschlagene Richtlinie erschwert aber erheblich die Bedingungen für Stadtwerke und kommunale Zweckverbände und schafft eine komplexe und unsichere Rechtslage für den öffentlichen Sektor. (...)
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(...) Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur für künftige oder zu erneuernde Konzessionen gilt. Laufende Konzessionen sind nicht betroffen. Außerdem gelten die Vorschriften nach Beschluss des Binnenmarktausschusses nur für Dienstleistungskonzessionen mit einem Gesamtwert von 8 Millionen Euro oder mehr (statt 5 Millionen, wie von der Kommission vorgeschlagen). (...)
(...) Das finde ich gefährlich. Ich will, dass die Kommunen eine gute Wasserversorgung dauerhaft sicherstellen können! Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, öffentliche Träger der Wasserversorgung - wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände - aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. (...)
(...) Seit fast einem Jahr habe ich mich als Berichterstatter meiner Fraktion im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales (EMPL) und im federführenden Ausschusses für Binnenmark und Verbraucherschutz (IMCO) für die Ablehnung der gesamten Konzessions-Richtlinie eingesetzt. Auch meine Kolleginnen und Kollegen der deutschen Delegation der LINKEN und der Fraktion der GUE/NGL sind strikt gegen eine Privatisierung des Wassers. Sicherheitshalber haben wir auch Änderungsanträge eingereicht. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu: Sowohl die Wasserversorgung als auch die Wasserqualität in Deutschland ist ganz hervorragend, was nicht zuletzt an den leistungsfähigen Wasserversorgern in kommunaler Hand liegt. Diesen erfreulichen Status Quo sollten wir beibehalten. (...)
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
Ihr Anliegen haben wir im Bayerischen Landtag, zuletzt im Jahr 2010, ausführlich behandelt. Solange keine neuen Sachverhalte und Erkenntnisse vorliegen, kann ich nur auf die damalige Antwort verweisen.