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Kerstin Westphal
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Frage von Volker Z. •

Frage an Kerstin Westphal von Volker Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr gehrter Frau Westphal,

Ihnen ist die gegenwärtige Diskussion zum Thema Wasserwirtschaft sicher bekannt. Dazu meine Frage:
In einer Pressemitteilung der EU (IP/12/5470 vom 14.4.2012) ist die Rede von einer geplanten Innovationspartnerschaft zur Lösung von Wasserproblemen. In der Pressemitteilung wird nur sehr vage auf die Probleme bei der Wasserversorgung hingewiesen; auf die Absicht, konkrete ´Lösungen für bestimmte Wasserprobleme´ zu erarbeiten; Innovationshemmnisse zu beseitigen usw. Diese Aufzählung erweckt den Eindruck einer katasrophalen Wasserversorgung in der EU, und damit u.a. auch in Deutschland, die es m.E. nicht gibt.
Desweiteren wird als Hintergrund des Plans auf das Potential des globalen Wassermarktes verwiesen, gepaart mit den (zwischenzeitlich) üblichen Hinweis auf mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen und einigem mehr. Hier wird Wasser also zur Handelsware mit goldenen Renditechancen erhoben.
Wasser soll ein Lebensmittel bleiben, und kein Produkt mit wirtschaftlichem Potential. Im Übrigen, wirtschaftliches Potential für wen? Die EU, die EU-Staaten, oder die Prvatwirtschaft?
Wasser (z.B. Zugang, Verfügbarkeit) soll ein Grundrecht für jeden Menschen sein, frei von privatwirtschaftlichen Eingriffsmöglichkeiten.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Augsburg
Volker Zepf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zepf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte.

Die Diskussion um das Thema Wasser und dessen Bewirtschaftung hat in der vergangenen Woche mit der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Pralamentes über die Konzessionsrichtlinie Gestalt gewonnen und zeigte einmal mehr die Wichtigkeit der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Thema Wasser. Diese lässt sich sehr vereinfacht wiedergeben mit: ist Wasser ein öffentliches Gut oder eine Ware?

Ich meine, dass Wasser ein öffentliches Gut ist, das lediglich einer öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung zum Wohle der Allgemeinheit unterworfen ist, mit dem Ziel kontinuierlich, qualitative hochwertiges Trinkwasser für die Bevölkerung zu schaffen. Deshalb wehre ich mich auch gegen jegliche Liberalisierunstendenzen im Wasserbereich. Bei der Abstimmung in der vergangenen Woche ging es zwar nicht um eine Privatisierung der Wasserversorgung. Die Konzessionsrichtlinie setzt sich vielmehr zum Ziel, allgemeine Regeln für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers sicherzustellen, um Transparenz zu wahren und Korruption zu verhindern, wenn Private zum Zuge kommen. Die Kommunen können auch künftig nach wie vor selbst entscheiden, ob die öffentliche Daseinsvorsorge und damit auch die Wasserversorgung privaten oder öffentlichen Anbietern anvertraut wird. In ihrer jetzigen Form geht jedoch von der Richtlinie Liberalisierungsdruck auf die Kommunen aus, z.B. indem bewährte Beteiligungsstrukturen in Frage gestellt werden.

Das finde ich gefährlich. Ich will, dass die Kommunen eine gute Wasserversorgung dauerhaft sicherstellen können! Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, öffentliche Träger der Wasserversorgung - wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände - aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es besteht keine Notwendigkeit, bewährte Formen guter und bezahlbarer öffentlicher Wasserversorgung denselben Marktregeln zu unterwerfen wie es bei privaten Anbietern erforderlich ist!

Die von Ihnen angesprochene Mitteilung der Kommision über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0216:FIN:DE:PDF vom 10.5.2012 wird gerade im Europäischen Parlament und Ministerrat beraten. Den Fortgang des Beratungsverfahrens können Sie hier nachverfolgen http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=COM(2012)0216&l=en

Klarstellen möchte ich, dass die Mitteilung keine direkte legislative Wirkung entfaltet - Mitteilungen bieten aber eine gute Grundlage für eventuelle weitere Gesetzesvorhaben. Diese werden sich im weiteren Beratungsverfahren unter Umständen noch konkretisieren.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Anfrage beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal, MdEP