Antwort 12.07.2023 von Ulrike Bahr SPD
Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden
Durch die jährliche Überprüfung der Einkommensanrechnung wird sichergestellt, dass Einkommensänderungen, wie beispielsweise die Aufgabe der Beschäftigung, bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags berücksichtigt werden
Auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen sowie deutliche Rentenerhöhungen.