Antwort 07.04.2022 von Pascal Kober FDP
Sie finden meine Antwort auf Ihre Frage unter Ihrem zweiten Anschreiben.
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Unser Rentensystem muss solidarischer werden - und das
heißt natürlich auch gerechter.
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Unser Rentensystem muss insgesamt solidarischer werden. Jede und Jeder, die ihr Leben lang gearbeitet haben, müssen von ihrer Rente leben können.