Antwort 17.01.2024 von Niels Annen SPD
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Ein Verbotsverfahren muss gründlich geprüft und rechtlich abgesichert werden. Gleichzeitig bleibt es von zentraler Bedeutung, die AfD politisch zu bekämpfen und ihre Wähler für Parteien der Mitte (zurück) zu gewinnen.
Auch ein Verbotsverfahren stellt eine solche Möglichkeit dar. Deswegen sollte es auf seine Machbarkeit geprüft werden.
Über ein mögliches Verbots-Verfahren und dessen Folgen wird gerade gewissenhaft und abwägend diskutiert.
Ich persönlich habe bereits in der Vergangenheit dafür plädiert die AfD politisch zu bekämpfen und inhaltlich zu stellen.