Frage von Dagmar W. • 08.01.2018

Antwort von Timon Gremmels SPD • 10.01.2018
(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)