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Timon Gremmels
Antwort von Timon Gremmels
SPD
• 10.01.2018

(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)

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