
 Antwort 27.06.2023 von Bernd Rützel   SPD
Da sich seitdem nichts verändert hat, möchte ich gerne auf meine Antwort vom 19. Juni 2023 auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2023 verweisen.

Da sich seitdem nichts verändert hat, möchte ich gerne auf meine Antwort vom 19. Juni 2023 auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2023 verweisen.


Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren

Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
