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(...) Zudem ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) am 1. (...) Die erste GrundlaDie erste Grundlaget die klargestellt werden mussrong>, dass Schuldner*in jeglicher Geldforderung immer nur eine (natürliche) Person sein kann. So ist es auch ausdrücklich in § 2 Abs. (...) Dann würde in dieser Wohnungsliste (dann datenbanktechnisch zwingend nach diesem Merkmal (...) ist das Bewohnen und gemeinschaftliche Bezahlen der gemeinsamen Wohnung. (...) Teil dieser Nebenpflicht ist eben auch die Weitergabe der Beitragskontonummer, die notwendig ist, damit die Beitragsschuld tatsächlich nur einmal entsteht. (...)
(...) Ja, klar! (...) Nach der/ den Kündigung/en laufen noch mehrjährige Kündigungsfristen, innerhalb derer Lösungen gefunden werden können - und wohl auch werden. (...)

(...) Im Kern handelt es sich hier um zwei nicht zueinander passende Datenbanksysteme, die aufgrund der oben erwähnten Umstellung der Beitragszahlung von Person auf Wohnung dennoch miteinander abgeglichen werden: Rundfunk- und Meldedaten. Inwiefern die Bereinigung der Datenbanken der Landerundfunkanstalten und die Umstellung auf andere Anknüpfungspunkte erfolgreich war oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand geschaffen hat, kann ich nicht abschließend beurteilen. (...)

(...) Persönlich stehe ich dem auf Zwang basierten Rundfunkbeitragssystem in Deutschland durchaus kritisch gegenüber. Schließlich gibt es auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitungen, die jeder zwangsweise zu abonnieren hat – und trotzdem haben wir eine funktionierende Presselandschaft. (...)

(...) Im Ergebnis sind die Rundfunkanstalten auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen (...)