(...) es war völlig klar, dass die Anträge von SPD und Grünen abgelehnt werden würden durch den Bundestag, da die Regierungskoalitionen eine sichere Mehrheit haben und ihre Ablehnung vorher klar gemacht hatten. Damit stand also eine konkrete Verbesserung diskriminierter gleichgeschlechtlicher Partnerschaften leider nicht real zur Disposition. (...)
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(...) Eine konkrete Verbesserung zumindest für einige weiterhin diskriminierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften durch die Öffnung der Ehe stand damit nicht wirklich zur Disposition. (...)
(...) Das Widerstandsrecht des Art 20 IV GG ist eine interessante und zugleich auch bedenkliche Bestimmung. Zum einen ist es eine folgerichtige Verfassungsschutzbestimmung, zum anderen birgt sie die Gefahr, dass sie als Quelle einer scheinbaren Legalität missbraucht werden könnte. Weiterhin kann das Widerstandsrecht immer nur ultima ratio des verfassungstreuen Bürgers sein. (...)
(...) Im Übrigen klagen allein die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und keiner anderen Bundestagsfraktion in Sachen ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es war die große Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen, die trotz erheblicher Bedenken für die Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt stimmte und die Wahrung ihrer Rechte hintenan stellten. (...)
Sehr geehrter Herr Knobloch,