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Denn der Schutz von Tieren ist für uns Grüne eine ethische Verpflichtung und Teil unserer politischen Grundüberzeugung.
Vor- und Nachteil der Katzenschutzverordnung zugleich ist, dass Kommunen in Baden-Württemberg diese selbst erlassen können, weil es keine entsprechende Tierschutzverordnung auf Landesebene gibt.
Allerdings betrifft diese rein kommunale Themen. Als Bundestagsabgeordneter für unsere Region bin ich daher nicht der richtige Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen liegt bei den Kommunen. Die Pforzheimer Grüne/WiP/Die Linke-Gemeinderatsfraktion hat einen Antrag gestellt.
Da die Problematik verwilderter Katzen in Deutschland jedoch regional sehr unterschiedlich auftritt, wäre eine bundesweite Regelung unverhältnismäßig.