Sollte sich die Beweislage weiter verdichten, werde ich die Frage eines Antrags neu bewerten.
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Um es direkt zu Beginn zu sagen: Die Wahlergebnisse aus Sachsen-Anhalt sind für uns als SPD und für alle demokratischen Parteien ein sehr trauriges Ergebnis, das sich nicht beschönigen lässt.
Meine Skepsis richtet sich nicht gegen die notwendige Beobachtung und klare politische Auseinandersetzung mit der AfD. Sie beruht auf der Frage, ob sich vor dem Bundesverfassungsgericht für die Gesamtpartei gerichtsfest nachweisen lässt, dass sie aktiv auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet und hierfür auch ein ausreichendes tatsächliches Potenzial besitzt.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist aus meiner Sicht deshalb ein wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag zu dieser Debatte.