Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.