Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.
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Die CSU im Deutschen Bundestag war und ist nicht gegen eine Reform des Wahlrechts und ausdrücklich nicht gegen die Verkleinerung des Deutschen Bundestags.
Mein Ziel war es also durchaus nicht einen indirekten oder direkten Vergleich zu ziehen, sondern vielmehr mit dem Handwerkszeug einer Richterin gesprochen, juristische Problematiken offen darzulegen.
Darüber hinaus hat sich das bundesdeutsche personalisierte Verhältniswahlsystem min den vergangenen Jahrzehnten in den Grundzügen bewährt, so dass es richtig ist, dass wir nun nur kleinere verfassungsrechtlich notwendige Änderungen vorgenommen haben.
In der Vergangenheit sind alle Wahlrechtsformversuche stets an der CSU gescheitert. Die jüngsten Reformvorschläge der CDU/CSU-Fraktion sahen eine klare Übervorteilung der eigenen Parteien vor und dienten somit nur den eigenen Interessen.