
  Antwort ausstehend von John Finder   Volt



Wir haben uns die Vorgänge rund um den Vorfall in Gießen sehr genau angesehen

Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.
