Antwort 25.03.2024 von Hubertus Heil SPD
Maßnahmen der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden regelmäßig durch Träger wie die von Ihnen genannten Online-Bildungsträger erbracht
Maßnahmen der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden regelmäßig durch Träger wie die von Ihnen genannten Online-Bildungsträger erbracht
Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden
Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt
Der Staat darf nicht zum Datenkraken werden.