Antwort 18.08.2021 von Juina Wessel dieBasis
Die seit 2005 bestehende Rentenreform mit einer Übergangsfrist bis 2040 führt zu einer doppelten Besteuerung von bestimmten Jahrgängen. Eine doppelte Versteuerung darf es nicht geben.
Die seit 2005 bestehende Rentenreform mit einer Übergangsfrist bis 2040 führt zu einer doppelten Besteuerung von bestimmten Jahrgängen. Eine doppelte Versteuerung darf es nicht geben.

Entscheidend ist, was den Renter*innen am Ende beibt. Eines der reichsten Länder der Erde sollte sich ein würdevolles Leben im Alter eines jeden leisten können.

Einkommensschwache Renterinnen und Renter wollen wir entlasten, indem wir den Steuerfreibetrag bei Renten anheben und die gesetzliche Rente Schritt für Schritt in eine Bürgerversicherung umbauen, sodass alle gut abgesichert sind.