Antwort 30.07.2024 von Annika Klose SPD
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
Die Regierungskoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine umfangreiche Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt, damit wir dem im Grundgesetz verankerten Ziel des Tierschutzes auch weiterhin gerecht werden können.
Ihre Sorge bezüglich der Anbindehaltung, der Verstümmelung ohne Betäubung und der Langstreckentransporte teilen wir.
Sehr geehrte Frau D.,
Ich teile Ihre Kritik am Umgang mit den Tieren. Tierschutz ist ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns beim Tierschutz viel vorgenommen.