Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes nun auch eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundestag vorgelegt.
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Unsere zuständige Berichterstatterin für Tierschutz in der SPD-Bundestagsfraktion setzt sich intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zum Tierschutzgesetz ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern.
Aktuell liegt der Entwurf einer Novelle des Tierschutzgesetzes vor, den die Ampel-Koalition nach der Sommerpause im Bundestag beraten möchte. Als Union werden wir uns in diese Beratungen konstruktiv einbringen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge einbringen.
Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.
Tierschutz und Tierwohl sind für uns zentral. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. Die Tierschutzstandards auf Höfen müssen regelmäßig und mindestens alle fünf Jahre kontrolliert werden.
Für uns als SPD-Fraktion ist klar, dass am Ende der parlamentarischen Verhandlungen substanzielle Verbesserungen für den Tierschutz stehen müssen. Dafür werden sich unsere Fachpolitikerinnen und -politiker in den Verhandlungen einsetzen. Das Ende der Anbindehaltung und das Ende der Qualzuchten sind dabei besonders wichtig.