(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.07.2020 von Sören Schumacher SPD
Antwort 09.12.2020 von Frank Schmitt SPD
(...) Bußgelder werden bei der zuständigen Behörde beim entsprechenden Titel als Erlöse im Haushalt verbucht. (...)
Antwort 05.08.2020 von Nils Hansen SPD
(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)
Antwort 05.08.2020 von Tim Kristian Stoberock SPD
(...) die Bußgelder fließen in den Etat der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. (...)
Antwort 31.07.2020 von Sarah Timmann SPD
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Antwort ausstehend von Daniela Ludwig CSU