Frage von Christina T. • 28.01.2024

Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Für die Antwort verweise ich auf meinen Eintrag vom 12.01.2024.
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gesinnungen lassen sich nicht einfach verbieten. Deswegen bin ich dagegen.
Wir brauchen keine Angst vor dem Volk haben