
  Antwort ausstehend von Niclas Keicher   Die PARTEI


(...) so ganz sehe ich nicht, worauf Ihre Frage hinzielt. Die Gerichtsverfahren sind ja grundsätzlich öffentlich. Wo das nicht der Fall ist, ist das sachlich gerechtfertigt ( zB bei Jugendstrafverfahren mit sehr jungen Angeklagten). (...)

Sehr geehrter Herr R.,


