Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.

Hakan Demir
Antwort 04.07.2024 von Hakan Demir SPD

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und dürfen keine Sozialleistungen beziehen. Eine Mindestverdienstgrenze gibt es aber nicht.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde.

Hakan Demir
Antwort 03.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden:

Hakan Demir
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.

Portrait von Lisa Gnadl
Antwort 10.07.2024 von Lisa Gnadl SPD

Zurzeit erreichen das Regierungspräsidium Darmstadt sehr viele Fragen zum neuen Staatsangehörigengesetz (StAG), weshalb die Beantwortung etwas Zeit benötigt. Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind es mehrere tausend Anträge, die beantwortet werden müssen.