Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Juliane K. • 21.01.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 22.04.2024 Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Frage von Rahel V. • 20.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.06.2024 In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Frage von Rahel V. • 20.01.2024
Antwort von Anke Hennig SPD • 25.01.2024 Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
Frage von Gal S. • 12.01.2024
Antwort von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.06.2024 Als Teil einer Koalition haben wir alles dafür getan, ein möglichst gutes Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Dieses Gesetz wird zwar nicht die gesamte rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung gegenüber TIN-Personen beenden, aber es ist ein wichtiger Schritt.
Frage von Friederike Jonah R. • 12.01.2024
Antwort von Jan Plobner SPD • 08.07.2024 Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Frage von Yvonne S. • 12.01.2024
Antwort von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2024 Es ist geplant, die Anerkennung der Elternschaft von trans, inter und nicht-binären Personen mit der Novelle des Abstammungsrechts zu regeln.