Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Sven Lehmann
Antwort 26.03.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich kann Ihnen versichern, dass ich die kritischen Stimmen aus der Community höre und mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen werde, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP

ie zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 14.02.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.11.2024 vor. Aus meiner Sicht ist dies zu spät.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.

Anke Hennig
Antwort 25.01.2024 von Anke Hennig SPD

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat