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Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.
Aus meiner Sicht wäre eine Abschaffung der Steuerklassen III und V deshalb nur eine Verschiebung des Problems