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Anja Schulz
FDP
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Frage von Ursula N. •

Wie stehen Sie zur Koalitionsvereinbarung zur Streichung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten von Steuerklasse 4 plus Faktor / Seite 91 und 92?

Das Thema Gleichstellung findet sich im Koalitionsvertrag auf Seite 91 und 92.
Hier wird die Steuergerechtigkeit, die unterjährig durch die Einteilung in 3 und 5 aus dem Gleichgewicht kommt, angesprochen. Durch die ersatzlose Streichung zugunsten der Steuerklasse 4 plus Faktor würde eine Steuergerechtigkeit innerhalb des Jahres eintreten.
Weitere Faktoren, die nicht nur den monetären Bereich betreffen, wie soziale Gerechtigkeit oder auch das Wissen der Ehepartner untereinander über Löhne usw., spielen ebenso eine wichtige Rolle.
Bisher habe ich noch keine Lesung zum Thema wahrgenommen, und die Zeit drängt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Zuspruch zur geplanten Reform, den ich aus Ihren Zeilen gelesen habe.

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist für mich und meine Partei ein liberales Anliegen. Entsprechend setzen wir uns bereits seit längerem dafür ein, siehe zum Beispiel den Antrag Drucksache 19/26187 aus der letzten Wahlperiode.

Jedenfalls wollen wir mit der Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren bestehende Anreize beseitigen, die heute oft zu einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit von (verheirateten) Frauen führen. Damit gehen wir ein strukturelles Problem im Steuersystem an, dessen Benachteiligungen bis heute sichtbar wirken. Gerade bei Ehepaaren, die ihre Steuererklärung gemeinsam veranlagen und dabei die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, erhalten Frauen in den meisten Fällen die Steuerklasse V. Das hält das Nettoeinkommen der Frauen klein und erhöht ihre finanzielle Abhängigkeit.

Schaffen wir nun die Klassen III und V ab, orientieren sich in der Steuerklasse IV die Abzugsbeträge beider Ehegatten bzw. Partner und Partnerinnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften stärker am jeweiligen Anteil am Bruttoarbeitslohn. Damit schaffen wir eine größere finanzielle Unabhängigkeit.

Dass Sie derzeit noch keine Lesung zum Thema wahrgenommen haben, stimmt. Aktuell warten wir auf einen konkreten Reformvorschlag aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Ende letzten Jahres hatten die Koalitionsfraktionen im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, diese Reform im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 gesetzlich anzugehen. Sobald der entsprechende Entwurf vorliegt, können wir mit den parlamentarischen Verhandlungen beginnen.

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