
Antwort ausstehend von Thomas Diener parteilos

Ich habe diese Entscheidung der Bundespolitik bis dato auch nur den Medien entnehmen können. Von daher muss ich mich erst selbst informieren, wie die genaue Beschlusslage ist und was hier in welcher Form geändert werden soll.
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.