Sehr geehrter Herr Mayr, dank des IFG sind politische Skandale von Unionspolitiker wie Jens Spahn oder Philipp Amthor erst ans Licht gekommen. Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des IFG ?
Sehr geehrter Herr F.,
es geht nicht um die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um dessen Reform.
Künftig sollen Auskunftsanträge grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Hintergrund ist, dass die Bearbeitung voraussetzungsloser Anträge in vielen Behörden einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verursacht. Eine zielgerichtetere Ausgestaltung des Gesetzes kann dazu beitragen, die Verwaltung zu entlasten und den Bürokratieabbau voranzubringen.
Darüber hinaus geht es auch um die Stärkung der staatlichen Resilienz. Sensible Informationen – insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastruktur – müssen besser vor Missbrauch geschützt werden, etwa durch terroristische oder ausländische Akteure.
Beste Grüße
Ansgar Mayr

