Notwendig ist die Einführung einer Versicherungspflicht, deren Rahmenbedingungen sozialverträglich ausgestaltet sind. Dies umfasst risikobasierte Prämien, eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neubauten sowie eine eingeschränkte Möglichkeit, die Prämienkosten auf Mieter*innen umzulegen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.07.2024 von Carmen Wegge SPD
Sie sind nicht verpflichtet den Solarstrom Ihres Vermieters abzunehmen und müssen in keinem Fall für den Strom anderer Mieter*innen mit bezahlen.
Antwort ausstehend von Susan Leithoff CDU
Antwort 25.06.2024 von Bernhard Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten ein.
Antwort 20.06.2024 von Lisa Gnadl SPD
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Antwort 07.06.2024 von Florian Toncar FDP
Manche Wohnungen sind auch dauerhaft nicht mehr nutzbar, weil Planungsrecht fehlt. Darüber hinaus gibt es Wohnungen, die fluktuationsbedingt nicht vermietet sind, kurzfristig aber wieder vermietet werden können.