Frage von Anton W. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich verboten wird, Mieter per Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben?

Sehr geehrte Frau Bosbach,
in Bergisch Gladbach gibt es eine außerordentlich hohe Zahl von Räumungsurteilen und Zwangsräumungen, selbst bei schwerer psychiatrischer Erkrankung - z.B. einer schweren Depression - der Mieter. Gleichzeitig gibt es große Wohnungsnot und zu hohe Mieten. Ferner gibt es menschenunwürdige Verhältnisse in Notunterkünften für wohnungslose Menschen. Immer mehr einkommensarme Menschen konkurrieren um immer weniger bezahlbare Wohnungen. Ein gesetzliches Verbot, Mieter per Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit oder gar Obdachlosigkeit zu räumen, obwohl sie ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist vollständig bezahlt haben ("Schonfristzahlung"), ist dringendst erforderlich und war bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Werden Sie sich persönlich für ein schnellstmögliches Verbot einsetzen?
Mit freundlichen GrüßenWas werden Sie persönlich tun, um das oben geschilderte Problem schnellstmöglich zu lösen?

Portrait von Caroline Bosbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.

Ich bin für Bürgerinnen und Bürger - vorrangig aus meinem Wahlkreis - unmittelbar erreichbar: Ob per E-Mail, telefonisch oder Bürgersprechstunden: Der direkte Austausch ist mir wichtig, und ich lege großen Wert auf eine unkomplizierte Kommunikation. Besuchen Sie gerne auch die Profile meiner sozialen Netzwerke!

Ich freue mich über jeden Kontakt, der direkt statt über Umwege (wie z.B. über Abgeordnetenwatch) an mich herangetragen wird. 

Mit besten Grüßen

Caroline Bosbach MdB 

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Caroline Bosbach
CDU