Antwort 24.02.2021 von Daniela Ludwig CSU
(...) Sehen Sie mir bitte nach, dass ich auf Wiederholungen verzichten möchte. (...)
(...) Sehen Sie mir bitte nach, dass ich auf Wiederholungen verzichten möchte. (...)
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).

Weibliche Genitalverstümmelung bekämpft man nicht, indem man betroffene Reden hält, oder sich Sticker auf die Brust heftet.