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Der Bundestag hat in der letzten Woche das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit wird mitnichten die Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten abgeschafft.
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.

Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
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