Was tuen Sie gegen die Destabilisierung ambulanter psychotherapeutischer Versorgung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz?
Eine gute psychotherapeutische Versorgung muss mit dieser Politik unweigerlich ein Luxusgut für Privatversicherte oder Selbstzahler werden. Ich bin selbst Psychotherapeutin und kann es mir schlicht nicht leisten, mich unter dieser finanziellen Unsicherheit mit Kassensitz selbstständig zu machen. Die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land, die sich schon heute in einem höheren Risiko für einige psychische Erkrankungen niederschlägt, wird so noch drastischer. Fehlende ambulante Behandlungsplätze kosten Leben, Existenzen, Sicherheit für Familien, Perspektiven und noch so viel mehr. Das können und dürfen wir uns als Land nicht leisten.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema Psychotherapie wurde in den letzten Monaten zu Recht sehr viel diskutiert. Es ist daher nur folgerichtig, dass ich in den vergangenen Wochen und Monaten mit keiner Berufsgruppe so oft im Austausch war wie mit Psychotherapeut:innen. Während Sie diese Zeilen lesen, habe ich mich bereits wieder vorletzten Montag in Lübeck mit einigen Praktiker:innen des Bereichs getroffen. Mehr noch als ich stehen unsere Fachpolitiker:innen in regelmäßigem und engem Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden.
Ja, es stimmt: Die gesetzliche Krankenversicherung stand ohne Eingreifen vor dem finanziellen Kollaps. Aber Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patient:innen warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. In den kommenden Wochen stehen daher wesentliche Nachbesserungen an, auf die wir als SPD erfolgreich gedrängt haben. Vor der Sommerpause haben wir dafür einen Entschließungsantrag verbschiedet.
Die durch den Entschließungsantrag geplanten zusätzlichen Mittel für die psychotherapeutische Versorgung belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortführen zu können. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Zum Schutz vulnerabler Patientengruppen setzen wir uns für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, um Leistungen für Kinder und Jugendliche, sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergüten zu können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Bis Ende des Jahres planen wir die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten. Den Zugang zur Psychotherapie haben wir verbessert. Bereits mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Meine Fraktion und ich teilen die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierungen zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern. Dennoch dürfen wir das grundlegende Problem nicht aus den Augen verlieren: dass unser bestehendes Zwei-Klassen-System in der Gesundheitsversorgung nicht tragfähig ist. Wir werden auch weiter auf dieser zentralen Gerechtigkeitsfrage beharren, das kann ich Ihnen zusagen.
Beste Grüße
Tim Klüssendorf

