Die derzeitigen Abweichungen von den vorgegebenen Flugrouten durch einzelne Fluggesellschaften stellen eine Ausnahme dar und sind mitnichten ungestraft. Die festgelegten Routen dürfen nur in Ausnahmefällen verlassen werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.09.2021 von Jana Schimke CDU
Antwort 31.08.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aus unserer grünen Sicht ist der Standort Schönefeld für den neuen Hauptstadtflughafen BER eine falsche Wahl gewesen
Antwort 23.09.2021 von Gerhard Kalinka BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Verursacherprinzip muss auch für den Flugverkehr gelten. Im Ticketpreis: CO2-Austoß und -Kompensation, Feinstaub, Lärm, aktiver und passiver Schutz.
Antwort 24.08.2021 von Sylvia Lehmann SPD
Die Standortfrage ist entschieden und der BER nach langem „Jammertal“ inzwischen errichtet und eröffnet. Nun setze ich mich dafür ein, dass die vereinbarten Flugrouten eingehalten, alle Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und die Bürger gegen Ultrafeinstaub geschützt werden.
Antwort 06.10.2022 von Tarek Al-Wazir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Einfluss darauf, welche Airline von welchem Standort abfliegt, ist gering.
Antwort 25.08.2021 von Oliver Martin FDP
Lärmreduzierungen helfen mehr als Steuererhöhungen und/oder Verbote.
Einen technologieoffenen Ideen-Wettbewerb gezielt fördern.