Frage von Muhammad Talal S. • 09.12.2023

Antwort ausstehend von Hendrikje Klein Die Linke
Familienvisum A1-Sprachtest
Sprachnachweis A1, Visum, Westbalkan
Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist eine Einreise für bis zu zwölf Monate möglich.
Allerdings ist das Visumverfahren für kurzfristige Aufenthalte rechtlich europaweit einheitlich ausgeformt. Die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung kurzfristiger Visa - wie sie etwa für Familienbesuche beantragt werden können - sind im EU-Visakodex festgeschrieben und binden die Visastellen aller Mitgliedstaaten unmittelbar.