
Regulativ gesehen ist in Deutschland derzeit gem. der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) der Vertrieb von E-Diesel in Reinform an Tankstellen NICHT erlaubt.
Regulativ gesehen ist in Deutschland derzeit gem. der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) der Vertrieb von E-Diesel in Reinform an Tankstellen NICHT erlaubt.
Aus diesem Grund begrüße ich die Einigung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing mit der EU-Kommission, dass Pkw mit Verbrennungsmotor, die nachweislich ausschließlich mit eFuels betrieben werden können, auch nach 2035 zugelassen werden sollen.
Gleichzeitig bin ich aber der Meinung, dass eFuels gerade im Übergang einen zusätzlichen Beitrag zur Transformation leisten können
Neue Motoren müssen dafür nicht erfunden werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Fahrzeugklasse liegt aber jetzt in den Händen der EU.
Eine technologieneutrale Lösung kann einen guten Beitrag leisten, damit wir den Individualverkehr mittels Pkw klimaneutral stellen können.