Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.
Kompromisse bei der demokratischen Koalitionsfindung sind nötig. Jetzt gilt es, den Koalitionsvertrag abzuwarten und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.
Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind.