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Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.
Kompromisse bei der demokratischen Koalitionsfindung sind nötig. Jetzt gilt es, den Koalitionsvertrag abzuwarten und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.
Bei der Türkei ist es so, dass auch Doppelstaatler, die in Deutschland leben, von der Wehrpflicht erfasst sind.
Ich persönlich und meine Fraktion haben uns bereits sehr frühzeitig in der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft positioniert.
Wie kommen Sie darauf, dass man alle Ausländer abschieben soll?