
Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle.
Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle.
haben Sie vielen Dank für Ihre Ergänzungen zu Ihrer Anfrage vom 05.09.2023, die ich zur Kenntnis genommen und der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage zugrunde gelegt habe.
§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt (zivilrechtlich) das Recht auf gewaltfreie Pflege sowie Erziehung und lautet: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
Kinder müssen vor sex. Missbrauch geschützt, Opferrechte gestärkt und Missbrauchstaten aufgeklärt werden, so dass neues Vertrauen in die Kirche wachsen kann.