
Am vergangenen Donnerstag haben wir mit einer großen parlamentarischen Mehrheit das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.
Am vergangenen Donnerstag haben wir mit einer großen parlamentarischen Mehrheit das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.
Die sogenannte "SED-Opferrente" und die Abgeordnetendiäten können nicht direkt miteinander verglichen werden, da sie unterschiedliche Zwecke verfolgen und auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen.
Die Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR darf keine Frage von Parteipolitik sein. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist unklar, aus welchem Grund die Bundesregierung konstruktive Vorschläge ignoriert, nicht nur aus der Opposition, sondern auch von denjenigen Institutionen, die für die Betroffenen sprechen - und für die Länder, in denen diese Menschen leben.
Die Reform des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags Ende Januar vor der Bundestagswahl beschlossen und am 14. Februar abschließend im Bundesrat beraten.
Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen der privaten Haushalte und Unternehmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Allein im Jahr 2022 wurden drei Entlastungspakete geschnürt, die zusammengenommen ein Entlastungsvolumen von mehr als 95 Milliarden Euro hatten.
Aus meiner Sicht ist es jetzt erforderlich, ein klares Zeichen an die politischen Opfer des SED-Regimes zu senden: Auch im 35. Jahr des Mauerfalls lassen wir euch nicht im Stich