Dieser Begründung können Sie entnehmen, dass der G-BA die Erkrankung Alopecia areata nicht pauschal zur „Lifestyle-Krankheit“ erklärt.
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Es ist ungenau und verkürzt, Alopecia Areata (AA) als eine Lifestyle-Krankheit zu bezeichnen. Bei AA handelt es sich um eine multifaktorielle Erkrankung.
Der gesetzlichen Einstufung von Alopecia Areata als Lifestyle-Krankheit stimme ich nicht zu und unterstütze die Forderung, dass Alopecia Areata als chronische Erkrankung anerkannt wird, um den Betroffenen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und Forschungsgeldern zu ermöglichen
Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.
Sollten es künftig Fortschritte bei der Erforschung der Erkrankung und deren Ursachen geben und auf dieser Grundlage neue Medikamente entwickelt werden, ist davon auszugehen, dass eine erneute Bewertung durch den G-BA erfolgen wird