
Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.
Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.
Ich unterstütze Ihr Ansinnen, zu prüfen, ob das Landesjustizministerium in einer nächsten Reform des Juristenausbildungsgesetzes eine solche Differenzierung denkbar und umsetzbar wäre.
Das von Ihnen jetzt vorgebrachte Anliegen wurde im Gesetzgebungsverfahren allerdings von keiner Seite angesprochen, auch nicht von den Studierendenvertretern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine neuerliche Gesetzesnovelle wirklich sinnvoll wäre.
In Rheinland-Pfalz ist derzeit eine Novelle des Hochschulgesetzes im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen der Novelle ist ein integrierter Bachelor of Law geplant.
Gerne unterstütze ich diese Gesetzesnovelle und bin sehr zuversichtlich, dass sie nach Abschluss der Ausschussberatungen auch vom Landtagsplenum angenommen werden wird.